Gremien

Fachkonferenzen

Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Fremdsprachen (Englisch), Musisch-kulturelle Bildung (Kunst, Musik, Textiles Gestalten und Werken), Sport/Schwimmen und Religion sind die verschiedenen Fächer in der Grundschule.

 

In jedem Fachbereich arbeiten die Lehrkräfte mit, die das jeweilige Fach unterrichten. Jeder Fachbereich hat eine Fachkonferenzleitung. Die Fachkonferenzleiter nehmen in ihrem Fach Leitungs-, Beratungs- und Koordinierungsaufgaben wahr.

 

Aufgaben der Fachkonferenzleitung:

  • Gestaltung und Organisation von Fachbesprechungen und Fachkonferenzen

  • Leitung der Fachbesprechungen und Fachkonferenzen

  • Koordinierung von Aufgaben

  • Fachliche und methodisch-didaktische Beratung und Information der Kolleginnen

  • Koordinierungsaufgaben der Umsetzung der Kerncurricula und des Schulprogramms in schuleigene Arbeitspläne

  • Schulinterne Abstimmung von Zielen, Inhalten und Verfahren unter Beachtung fachspezifischer und fächerübergreifender Aspekte

  • Sicherung und Weiterentwicklung von Leistungsstandards, Bilanzierung und Perspektivbildung für die Qualität des Fachunterrichts (Evaluation)

  • Impulsgebung fachbezogener Projekte

  • Vertretung der Fachschaft nach innen und außen

  • Betreuung von Wettbewerben und fachspezifischen Fahrten/Ausflügen/ Unterrichtsgängen

  • Mithilfe bei der Präsentation des Fachs bei Schulveranstaltungen und auf der Website der Schule

  • Fortbildungsbedarf ermitteln

Kerncurricula für die Fächer siehe: www.cuvo.nibis.de

Gesamtkonferenz

Aufgaben der Gesamtkonferenz:

Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte ebenfalls die Vertreter/ innen der Gesamtkonferenz. Die Gesamtkonferenz setzt sich, neben der Gesamtheit der Lehrkräfte, der pädagogischen Mitarbeiter/ innen sowie der Schulsozialarbeiter/ innen, aus sechs Vertreter/ innen des Schulelternrates zusammen. Die Gesamtkonferenz tagt mind. zweimal pro Schuljahr. In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz gegeben ist, über

  • das Schulprogramm

  • die Schulordnung

  • Grundsätze für Leistungsbewertungen und Beurteilungen

  • Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Bewertungen und Koordinierung.

Die Schulleitung informiert über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule

 

Schulelternrat

Der Schulelternrat ist das Verbindungsglied zwischen Schulleitung und Elternschaft. Dieser besteht aus einem Elternvertreter/in sowie dessen Stellvertreter/in pro Klasse. Der Schulelternrat tagt mind. zweimal pro Schuljahr. Neuwahlen finden alle zwei Jahre statt, sofern nicht Mitglieder des Schulelternrates ihr Amt vorher aufgeben bzw. das Amt des Elternvertreters abgeben oder das Kind die Schule verlässt.

 

Die Aufgaben des Schulelternrates sind insbesondere:

  • mit der Schulleitung gemeinsam relevante Themen zu behandeln und umzusetzen

  • aktive Mitgestaltung des Schullebens.

  • Lösungsfindung von evtl. auftretenden Problemen in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung

  • Informationen an die Elternschaft über das aktuelle Geschehen

  • Aktivierung der Elternschaft zur Teilnahme und Mithilfe an Projekten und Schulveranstaltungen

Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte Vertreter und Vertreterinnen für verschiedene Gremien, wie z.B. den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen, den Stadt- sowie den Kreiselternrat. Der Schulelternrat ist u.a. Ansprechpartner für Eltern bei Fragen und Problemen.

 

In jeder Schulelternratssitzung ist die Schulleiterin oder eine Stellvertreterin anwesend, informiert die Elternschaft, gibt Auskünfte über Schulbelange und nimmt Anregungen in die Lehrerschaft mit.

 

Schulvorstand

Mit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ wurde in Niedersachsen die Institution des Schulvorstandes neu geschaffen. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 12. Juli 2007, seine Zusammensetzung aus §38b.

 

Im Schulvorstand wirken die Schulleiterin mit Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

 

Die Schulleiterin unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms.

 

Der Schulvorstand entscheidet

  • über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,

  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation,

  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,

  • die Ausgestaltung der Stundentafel,

  • Schulpartnerschaften,

  • Namensgebungen,

  • Werbung und Sponsoring,

  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen sowie Grundsätze für:

a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter an Grundschulen,

b) die Durchführung von Projektwochen,

c) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
 

Der Schulvorstand der Grundschule Uphusen besteht aus 8 Mitgliedern. Er setzt sich jeweils zur Hälfte aus Lehrkräften sowie aus Vertretern der Elternschaft zusammen. Alle Vertreter im Schulvorstand (mit Ausnahme der Schulleiterin) werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Der Schulvorstand tagt mind. zweimal pro Schuljahr und bedarfsorientiert. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Schulleiterin.